Haftungsklage des Zweiterwerbers einer Sache gegen den Hersteller : EuGH C-26/91 v.17.6.1992
Artikel 5 Nr.1 des Übereinkommens vom 27.September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er keine Anwendung auf einen Rechtsstreit findet, den der Zweiterwerber einer Sache gegen den Herstelle...
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Veröffentlicht in: | EG: Amtsblatt - Mitteilungen (Nr.C 187)
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Ort / Verlag / Datum: | Luxemburg, 24.07.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Produkthaftpflicht
347.451 Kaufvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EG
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Artikel 5 Nr.1 des Übereinkommens vom 27.September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er keine Anwendung auf einen Rechtsstreit findet, den der Zweiterwerber einer Sache gegen den Hersteller, der nicht der Verkäufer ist, wegen Mängeln der Sache oder ihrer Untauglichkeit für die bestimmungsgemässe Verwendung angestrengt hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |