Abfertigungsanspruch bei Kündigung wegen Nichteinhaltung einer Einstufungszusage : OLG Wien 31 Ra 11/92 v. 6.4.1992 in Bestätigung von ASG Wien 19 Cga 2046/90 v. 4.4.1991

Dem Arbeitgeber muss klar sein, dass keine ordentliche Kündigung vorliegt, sondern ein wichtiger Lösungsgrund geltend gemacht wird, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber erklärt, der Grund für die Kündigung sei, dass er sich nicht zwei Jahre lang wegen der Einstufung in eine höhere Verwendungsgruppe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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