Arbeitsmedizinische Untersuchungsermächtigung : VGH 86/08/0232 v. 17.12.1991

Die Wendung 'für die in Betracht kommenden Untersuchungen' im Relativsatz 'die für die in Betracht kommenden Untersuchungen ... ermächtigt sind', bezieht sich auf die besonderen ärztlichen Untersuchungen nach § 3 der Verordnung (die von bestimmten Ärzten vorzunehmen, also diesen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
331.822.8 Betriebsarzt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Wendung 'für die in Betracht kommenden Untersuchungen' im Relativsatz 'die für die in Betracht kommenden Untersuchungen ... ermächtigt sind', bezieht sich auf die besonderen ärztlichen Untersuchungen nach § 3 der Verordnung (die von bestimmten Ärzten vorzunehmen, also diesen vorbehalten sind) und bringt zum Ausdruck, dass der eine bestimmte Untersuchung vornehmende Arzt über die entsprechede Ermächtigung verfügen muss.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog