Arbeitsmedizinische Untersuchungsermächtigung : VGH 86/08/0232 v. 17.12.1991
Die Wendung 'für die in Betracht kommenden Untersuchungen' im Relativsatz 'die für die in Betracht kommenden Untersuchungen ... ermächtigt sind', bezieht sich auf die besonderen ärztlichen Untersuchungen nach § 3 der Verordnung (die von bestimmten Ärzten vorzunehmen, also diesen...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 31.07.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
331.822.8 Betriebsarzt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Wendung 'für die in Betracht kommenden Untersuchungen' im Relativsatz 'die für die in Betracht kommenden Untersuchungen ... ermächtigt sind', bezieht sich auf die besonderen ärztlichen Untersuchungen nach § 3 der Verordnung (die von bestimmten Ärzten vorzunehmen, also diesen vorbehalten sind) und bringt zum Ausdruck, dass der eine bestimmte Untersuchung vornehmende Arzt über die entsprechede Ermächtigung verfügen muss. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |