Alters-und Hinterbliebenenrenten - Berechnung der Leistungen - Nationale und gemeinschaftsrechtliche Antikumulierungsvorschriften : EUGH 92/C 174/07 v.11.6.1992

Verordnung (EWG) Nr.2001/83 des Rates vom 2.6.1983 / Dagegen darf der zuständige Träger bei der Bestimmung der nach Gemeinschaftsrecht geschuldeten Leistung die nationalen Antikumulierungsvorschriften gemäss Art.12 Abs 2 dieser Verordnung nicht berücksichtigen, sondern hat den Betrag der geschuldete...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:EG: Amtsblatt - Mitteilungen (Nr.C 174)
Ort / Verlag / Datum:Luxemburg, 10.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
331.11F Wanderarbeitnehmer
Region:EG
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verordnung (EWG) Nr.2001/83 des Rates vom 2.6.1983 / Dagegen darf der zuständige Träger bei der Bestimmung der nach Gemeinschaftsrecht geschuldeten Leistung die nationalen Antikumulierungsvorschriften gemäss Art.12 Abs 2 dieser Verordnung nicht berücksichtigen, sondern hat den Betrag der geschuldeten Leistung erforderlichenfalls gemäss Art.46 Abs 3 zu berichtigen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den höchsten Betrag der sich aus diesen Berechnungen ergebenden Leistungen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog