Alters-und Hinterbliebenenrenten - Berechnung der Leistungen - Nationale und gemeinschaftsrechtliche Antikumulierungsvorschriften : EUGH 92/C 174/07 v.11.6.1992
Verordnung (EWG) Nr.2001/83 des Rates vom 2.6.1983 / Dagegen darf der zuständige Träger bei der Bestimmung der nach Gemeinschaftsrecht geschuldeten Leistung die nationalen Antikumulierungsvorschriften gemäss Art.12 Abs 2 dieser Verordnung nicht berücksichtigen, sondern hat den Betrag der geschuldete...
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Veröffentlicht in: | EG: Amtsblatt - Mitteilungen (Nr.C 174)
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Ort / Verlag / Datum: | Luxemburg, 10.07.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) 331.11F Wanderarbeitnehmer |
Region: | EG
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Verordnung (EWG) Nr.2001/83 des Rates vom 2.6.1983 / Dagegen darf der zuständige Träger bei der Bestimmung der nach Gemeinschaftsrecht geschuldeten Leistung die nationalen Antikumulierungsvorschriften gemäss Art.12 Abs 2 dieser Verordnung nicht berücksichtigen, sondern hat den Betrag der geschuldeten Leistung erforderlichenfalls gemäss Art.46 Abs 3 zu berichtigen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den höchsten Betrag der sich aus diesen Berechnungen ergebenden Leistungen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |