Arbeitslose müssen täglich erreichbar sein : Bundessozialgericht: Sonst kann Unterstützung gestrichen werden

Das Bundessozialgericht wies mit dieser Begründung die Klage einer Frau aus dem Saarland ab, der das Arbeitsamt die Arbeitslosenhilfe entzogen hat, nachdem sie mehrmals umgezogen war, ohne die Behörde entsprechend zu informieren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1992)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 18.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Bundessozialgericht wies mit dieser Begründung die Klage einer Frau aus dem Saarland ab, der das Arbeitsamt die Arbeitslosenhilfe entzogen hat, nachdem sie mehrmals umgezogen war, ohne die Behörde entsprechend zu informieren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog