Verweisung durch Kollektivverträge Anhörung des Betriebsrats vor Entlassung : OGH 9 Ob A 31/92 v.18.3.1992
Wird ein in einem Kollektivvertrag gebrauchter Gesetzesbegriff trotz längst erfolgter Gesetzesänderung nicht geändert, so muss der Normadressat auf eine Verweisung auf die nunmehrige Gesetzeslage schliessen. Eine Anhörung des Betriebsrats ist erfolgt, wenn der Vorsitzende Gelegenheit zur Stellungnah...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (3 (1992) Nr.7)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.152 Betriebsrat 331.15 Arbeitsverfassung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Wird ein in einem Kollektivvertrag gebrauchter Gesetzesbegriff trotz längst erfolgter Gesetzesänderung nicht geändert, so muss der Normadressat auf eine Verweisung auf die nunmehrige Gesetzeslage schliessen. Eine Anhörung des Betriebsrats ist erfolgt, wenn der Vorsitzende Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und eine weitere Aussprache nicht wünscht. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |