Verweisung durch Kollektivverträge Anhörung des Betriebsrats vor Entlassung : OGH 9 Ob A 31/92 v.18.3.1992

Wird ein in einem Kollektivvertrag gebrauchter Gesetzesbegriff trotz längst erfolgter Gesetzesänderung nicht geändert, so muss der Normadressat auf eine Verweisung auf die nunmehrige Gesetzeslage schliessen. Eine Anhörung des Betriebsrats ist erfolgt, wenn der Vorsitzende Gelegenheit zur Stellungnah...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (3 (1992) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.152 Betriebsrat
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird ein in einem Kollektivvertrag gebrauchter Gesetzesbegriff trotz längst erfolgter Gesetzesänderung nicht geändert, so muss der Normadressat auf eine Verweisung auf die nunmehrige Gesetzeslage schliessen. Eine Anhörung des Betriebsrats ist erfolgt, wenn der Vorsitzende Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und eine weitere Aussprache nicht wünscht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog