Der zwei-und dreifache Importeur

Im Hinblick auf dem EWR soll auch das Produkthaftungsgesetz novelliert werden. Die Änderungen betreffen ua den 'Importeur', der nun gleich von zwei Bestimmungen definiert wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (3 (1992) Nr.7)
VerfasserIn: Welser, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
340.134 Gesetzgebung
382.5 Import
340.132 Rechtsangleichung
Region:Österreich
EWR
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.51 Produkthaftpflicht Dokument Nr. A-749722 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage