Der zwei-und dreifache Importeur

Im Hinblick auf dem EWR soll auch das Produkthaftungsgesetz novelliert werden. Die Änderungen betreffen ua den 'Importeur', der nun gleich von zwei Bestimmungen definiert wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (3 (1992) Nr.7)
VerfasserIn: Welser, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
340.134 Gesetzgebung
382.5 Import
340.132 Rechtsangleichung
Region:Österreich
EWR
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Hinblick auf dem EWR soll auch das Produkthaftungsgesetz novelliert werden. Die Änderungen betreffen ua den 'Importeur', der nun gleich von zwei Bestimmungen definiert wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog