Gesamtänderung durch das EWR-Abkommen?
Nach Auffassung der österr.Bundesregierung und nach überwiegender öffentlicher Meinung bewirkt der Abschluss des EWR-Abkommens keine Gesamtänderung der österr.Bundesverfassung. Demgemäss ist auch keine Volksabstimmung über den Vertrag vorgesehen. Im folgenden Beitrag wird erläutert, warum die besser...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (3 (1992) Nr.7)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.176 EWR
342.4 Bundesverfassung 342 Verfassungsrecht 340.113 Rechtsordnung |
Region: | Österreich
EWR |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Nach Auffassung der österr.Bundesregierung und nach überwiegender öffentlicher Meinung bewirkt der Abschluss des EWR-Abkommens keine Gesamtänderung der österr.Bundesverfassung. Demgemäss ist auch keine Volksabstimmung über den Vertrag vorgesehen. Im folgenden Beitrag wird erläutert, warum die besseren Gründe gegen diesen Standpunkt sprechen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |