Gesamtänderung durch das EWR-Abkommen?

Nach Auffassung der österr.Bundesregierung und nach überwiegender öffentlicher Meinung bewirkt der Abschluss des EWR-Abkommens keine Gesamtänderung der österr.Bundesverfassung. Demgemäss ist auch keine Volksabstimmung über den Vertrag vorgesehen. Im folgenden Beitrag wird erläutert, warum die besser...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (3 (1992) Nr.7)
VerfasserIn: Griller, Stefan
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 EWR
342.4 Bundesverfassung
342 Verfassungsrecht
340.113 Rechtsordnung
Region:Österreich
EWR
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach Auffassung der österr.Bundesregierung und nach überwiegender öffentlicher Meinung bewirkt der Abschluss des EWR-Abkommens keine Gesamtänderung der österr.Bundesverfassung. Demgemäss ist auch keine Volksabstimmung über den Vertrag vorgesehen. Im folgenden Beitrag wird erläutert, warum die besseren Gründe gegen diesen Standpunkt sprechen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog