Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch unterschiedliche Vergabe von Werkswohnungen : ASG Wien 18 Cga 518/90 v.2.10.1991 rechtskräftig
Die Gleichbehandlungspflicht wird verletzt, wenn einerseits Arbeitnehmern gegenüber der strikte Standpunkt einer echten Dienstwohnung vertreten wird, gleichzeitig aber werkswohnungswidrig ein Eintrittsrecht von Kindern akzeptiert wird und sogar diese Objekte zu gleichen Bedingungen ohne die Einschrä...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.06.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.833 Werkswohnung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Gleichbehandlungspflicht wird verletzt, wenn einerseits Arbeitnehmern gegenüber der strikte Standpunkt einer echten Dienstwohnung vertreten wird, gleichzeitig aber werkswohnungswidrig ein Eintrittsrecht von Kindern akzeptiert wird und sogar diese Objekte zu gleichen Bedingungen ohne die Einschränkungen einer Dienstwohnung - unter Berechnung des Hauptmietvertrages - an betriebsfremde Personen weitergegeben werdem- |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |