Abfertigung und Unternehmensübergang : OGH 9 Ob A 261/91 v.12.2.1992

Bei Fortführung eines Teiles eines Unternehmens, wenn auch in sehr eingeschränkter Form, liegt kein Fall der Unternehmensübertragung vor. Ohne deutliche anderweitige Indizien ist das Dienstverhältnis in solchen Fällen als einverständlich gelöst anzusehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (3 (1992) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
65.016 Unternehmerwechsel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei Fortführung eines Teiles eines Unternehmens, wenn auch in sehr eingeschränkter Form, liegt kein Fall der Unternehmensübertragung vor. Ohne deutliche anderweitige Indizien ist das Dienstverhältnis in solchen Fällen als einverständlich gelöst anzusehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog