Von einer gesetzlichen Interessenvertretung geäusserte Rechtsmeinung : VGH 91/19/0209 v.11.11.1991 (Bescheid aufgehoben)
...kann der Umstand, dass ein Arbeitgeber auf die von einer gesetzlichen Interessenvertretung geäusserte Rechtsmeinung über die Zulässigkeit der Beschäftigung von Arbeitnehmern gemäss § 4 Abs.3 Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit § 3 Abs.4 Arbeitsruhegesetz vertraut hat, nicht ein Verschulden des Ar...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.05.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
347.51 Haftpflicht 331 Arbeitgeber 061 Interessenvertretung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | ...kann der Umstand, dass ein Arbeitgeber auf die von einer gesetzlichen Interessenvertretung geäusserte Rechtsmeinung über die Zulässigkeit der Beschäftigung von Arbeitnehmern gemäss § 4 Abs.3 Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit § 3 Abs.4 Arbeitsruhegesetz vertraut hat, nicht ein Verschulden des Arbeitgebers an Arbeitszeitverstössen ausschliessen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |