Von einer gesetzlichen Interessenvertretung geäusserte Rechtsmeinung : VGH 91/19/0209 v.11.11.1991 (Bescheid aufgehoben)

...kann der Umstand, dass ein Arbeitgeber auf die von einer gesetzlichen Interessenvertretung geäusserte Rechtsmeinung über die Zulässigkeit der Beschäftigung von Arbeitnehmern gemäss § 4 Abs.3 Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit § 3 Abs.4 Arbeitsruhegesetz vertraut hat, nicht ein Verschulden des Ar...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
347.51 Haftpflicht
331 Arbeitgeber
061 Interessenvertretung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:...kann der Umstand, dass ein Arbeitgeber auf die von einer gesetzlichen Interessenvertretung geäusserte Rechtsmeinung über die Zulässigkeit der Beschäftigung von Arbeitnehmern gemäss § 4 Abs.3 Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit § 3 Abs.4 Arbeitsruhegesetz vertraut hat, nicht ein Verschulden des Arbeitgebers an Arbeitszeitverstössen ausschliessen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog