Unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Pflege-(Zieh-)kindern und Wahlkindern : BMAS 21.891/19-2/1992 v.2.4.1992

Sie sind aber nach dem ASVG pflichtversichert, wenn die Beschäftigung die Merkmale eines Dienstverhältnisses erfüllt, und können unter diesen Voraussetzungen auch Ersatzzeiten nach dem ASVG erwerben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4 Sozialversicherung: Bauern
362.75 Pflegekind
368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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