Zulässigkeit von Einwirkungsklagen und Umfang von Durchführungspflichten einer Tarifvertragspartei : BAG 4 AZR 469 und 432/91 v.29.4.1992
Die beiden Gewerkschaften sind der Auffassung, dass bestimmte Arbeitszeitregelungen dieser Betriebsvereinbarungen gegen tarifliche Normen verstossen. Sie haben deshalb gegen den jeweiligen Arbeitgeberverband Klage erhoben, dass dieser auf die tarifgebundenen Firmen einwirkt, die Betriebsvereinbarung...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (45 (1992) Nr.20)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 15.05.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Kollektivvertrag
331.116 Betriebsvereinbarung 331.81 Arbeitszeit 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die beiden Gewerkschaften sind der Auffassung, dass bestimmte Arbeitszeitregelungen dieser Betriebsvereinbarungen gegen tarifliche Normen verstossen. Sie haben deshalb gegen den jeweiligen Arbeitgeberverband Klage erhoben, dass dieser auf die tarifgebundenen Firmen einwirkt, die Betriebsvereinbarung insoweit nicht anzuwenden. Die Arbeitgeberverbände halten die Betriebsvereinbarungen für tarifkonform. Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |