Zulässigkeit von Einwirkungsklagen und Umfang von Durchführungspflichten einer Tarifvertragspartei : BAG 4 AZR 469 und 432/91 v.29.4.1992

Die beiden Gewerkschaften sind der Auffassung, dass bestimmte Arbeitszeitregelungen dieser Betriebsvereinbarungen gegen tarifliche Normen verstossen. Sie haben deshalb gegen den jeweiligen Arbeitgeberverband Klage erhoben, dass dieser auf die tarifgebundenen Firmen einwirkt, die Betriebsvereinbarung...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (45 (1992) Nr.20)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivvertrag
331.116 Betriebsvereinbarung
331.81 Arbeitszeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die beiden Gewerkschaften sind der Auffassung, dass bestimmte Arbeitszeitregelungen dieser Betriebsvereinbarungen gegen tarifliche Normen verstossen. Sie haben deshalb gegen den jeweiligen Arbeitgeberverband Klage erhoben, dass dieser auf die tarifgebundenen Firmen einwirkt, die Betriebsvereinbarung insoweit nicht anzuwenden. Die Arbeitgeberverbände halten die Betriebsvereinbarungen für tarifkonform. Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog