Kein Feststellungsanspruch von Bauarbeitern betreffend Dauer des Dienstverhältnisses gegenüber Arbeitgeber : OLG Wien 33 Ra 79/91 v.20.3.1992 in Aufhebung von ASG Wien 12 Cga 141/90 v.26.2.1991

Die Feststellung der den Urlaubs-und Abfertigungsansprüchen zugrundezulegenden Zeiten obliegt der Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungskasse, einer öffentlich-rechtlichen Institution, die hierüber gemäss § 25 BUAG in einem Verwaltungsverfahren zu entscheiden hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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