Kein Feststellungsanspruch von Bauarbeitern betreffend Dauer des Dienstverhältnisses gegenüber Arbeitgeber : OLG Wien 33 Ra 79/91 v.20.3.1992 in Aufhebung von ASG Wien 12 Cga 141/90 v.26.2.1991
Die Feststellung der den Urlaubs-und Abfertigungsansprüchen zugrundezulegenden Zeiten obliegt der Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungskasse, einer öffentlich-rechtlichen Institution, die hierüber gemäss § 25 BUAG in einem Verwaltungsverfahren zu entscheiden hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.05.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer | Dokument Nr. A-747083 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |