Kein Feststellungsanspruch von Bauarbeitern betreffend Dauer des Dienstverhältnisses gegenüber Arbeitgeber : OLG Wien 33 Ra 79/91 v.20.3.1992 in Aufhebung von ASG Wien 12 Cga 141/90 v.26.2.1991

Die Feststellung der den Urlaubs-und Abfertigungsansprüchen zugrundezulegenden Zeiten obliegt der Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungskasse, einer öffentlich-rechtlichen Institution, die hierüber gemäss § 25 BUAG in einem Verwaltungsverfahren zu entscheiden hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Feststellung der den Urlaubs-und Abfertigungsansprüchen zugrundezulegenden Zeiten obliegt der Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungskasse, einer öffentlich-rechtlichen Institution, die hierüber gemäss § 25 BUAG in einem Verwaltungsverfahren zu entscheiden hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog