Kein Feststellungsanspruch von Bauarbeitern betreffend Dauer des Dienstverhältnisses gegenüber Arbeitgeber : OLG Wien 33 Ra 79/91 v.20.3.1992 in Aufhebung von ASG Wien 12 Cga 141/90 v.26.2.1991
Die Feststellung der den Urlaubs-und Abfertigungsansprüchen zugrundezulegenden Zeiten obliegt der Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungskasse, einer öffentlich-rechtlichen Institution, die hierüber gemäss § 25 BUAG in einem Verwaltungsverfahren zu entscheiden hat.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.05.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Feststellung der den Urlaubs-und Abfertigungsansprüchen zugrundezulegenden Zeiten obliegt der Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungskasse, einer öffentlich-rechtlichen Institution, die hierüber gemäss § 25 BUAG in einem Verwaltungsverfahren zu entscheiden hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |