Europäisches Recht: Basis der Gleichberechtigung : Art.119 EWG-Vertrag: Gleiches Entgelt für Männer und Frauen
Erste Richtlinie: Lohngleichheit / Zweite Richtlinie: Zugang zum Beruf / Dritte Richtlinie: Keine Diskriminierung bei der Sozialversicherung / Vierte Richtlinie: Betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit / Fünfte Richtlinie: Selbständige Erwerbstätigkeit / EG-Starthilfe für Jungunternehmerinnen....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen für die Frau (41 (1992) Nr.4 S.13-14)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 04.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.215 Frauenlohn
351.83 Arbeitsrecht 396.1 Frau: Gleichberechtigung 396.5 Frauenarbeit 331.94 Arbeitnehmerschutz |
Region: | EG
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.215 Frauenlohn | Dokument Nr. A-746800 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |