Europäisches Recht: Basis der Gleichberechtigung : Art.119 EWG-Vertrag: Gleiches Entgelt für Männer und Frauen

Erste Richtlinie: Lohngleichheit / Zweite Richtlinie: Zugang zum Beruf / Dritte Richtlinie: Keine Diskriminierung bei der Sozialversicherung / Vierte Richtlinie: Betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit / Fünfte Richtlinie: Selbständige Erwerbstätigkeit / EG-Starthilfe für Jungunternehmerinnen....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen für die Frau (41 (1992) Nr.4 S.13-14)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215 Frauenlohn
351.83 Arbeitsrecht
396.1 Frau: Gleichberechtigung
396.5 Frauenarbeit
331.94 Arbeitnehmerschutz
Region:EG
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Ablageschlagwort: 331.215 Frauenlohn Dokument Nr. A-746800 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage