Soziale Sicherheit - Leistung bei Krankheit - Empfänger : EuGH C-215/90 Vorabentscheidungsersuchen: Chief Adjudication Officer gegen Anne Maria Twomey
Artikel 19 der Verordnung (EWG Nr.1408/71, in der durch die Verordnung (EWG) Nr.2001/83 des Rates kodifizierten Fassung ist auf einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats anwendbar, der, nachdem er in einem Mitgliedstaat eine unselbständige Beschäftigung ausgeübt hatte, in einem anderen Mitgliedst...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | EG: Amtsblatt - Mitteilungen (Nr.C 81)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Luxemburg, 01.04.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) 331.11F Wanderarbeitnehmer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EG
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Artikel 19 der Verordnung (EWG Nr.1408/71, in der durch die Verordnung (EWG) Nr.2001/83 des Rates kodifizierten Fassung ist auf einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats anwendbar, der, nachdem er in einem Mitgliedstaat eine unselbständige Beschäftigung ausgeübt hatte, in einem anderen Mitgliedstaat Wohnung nahm und dort erkrankt ist, auch wenn er dort vor seiner Erkrankung nicht gearbeitet hatte. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |