Soziale Sicherheit - Leistung bei Krankheit - Empfänger : EuGH C-215/90 Vorabentscheidungsersuchen: Chief Adjudication Officer gegen Anne Maria Twomey

Artikel 19 der Verordnung (EWG Nr.1408/71, in der durch die Verordnung (EWG) Nr.2001/83 des Rates kodifizierten Fassung ist auf einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats anwendbar, der, nachdem er in einem Mitgliedstaat eine unselbständige Beschäftigung ausgeübt hatte, in einem anderen Mitgliedst...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:EG: Amtsblatt - Mitteilungen (Nr.C 81)
Ort / Verlag / Datum:Luxemburg, 01.04.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
331.11F Wanderarbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:EG
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Artikel 19 der Verordnung (EWG Nr.1408/71, in der durch die Verordnung (EWG) Nr.2001/83 des Rates kodifizierten Fassung ist auf einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats anwendbar, der, nachdem er in einem Mitgliedstaat eine unselbständige Beschäftigung ausgeübt hatte, in einem anderen Mitgliedstaat Wohnung nahm und dort erkrankt ist, auch wenn er dort vor seiner Erkrankung nicht gearbeitet hatte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog