Einseitige Belastung mit Rechtsschutzrisiko durch Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei Einsprüchen gegen Beitragsvorschreibungen : VfGH G 293/91, G 342/91, G 344/91 v.28.2.1992

Auch bezüglich solcher Administrativverfahren ist dem Gesetzgeber eine Interessenabwägung bei der Schaffung eines Systems aufgegeben, das (zwar) den regelmässigen Zufluss von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger sicherstellt, die Beitragspflichten aber (dennoch) nicht einseitig mit dem Rechtss...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
34.03 Rechtsschutz
34.028 Verfahrensrecht
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch bezüglich solcher Administrativverfahren ist dem Gesetzgeber eine Interessenabwägung bei der Schaffung eines Systems aufgegeben, das (zwar) den regelmässigen Zufluss von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger sicherstellt, die Beitragspflichten aber (dennoch) nicht einseitig mit dem Rechtsschutzrisiko belastet. Diesen Anforderungen entsprach § 412 Abs.2 ASVG zum Nachteil der beitragspflichtigen Rechtsmittelwerber nicht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog