Anrechnung einer ASVG-Pension auf Betriebspension : OGH 9 Ob A 26,27/92 v.12.2.1992

Ruht der Anspruch auf Ruhe-und Versorgungsbezüge für die Zeit, für die der Pensionist noch Aktivbezüge oder eine Abfertigung vom Arbeitgeber erhält, entstehen erst vom Tag an, an dem der Ruhensgrund entfällt, Pensionsansprüche, so dass der mit der Pension gebührende 13. und 14.Monatsbezug zu aliquot...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.04.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ruht der Anspruch auf Ruhe-und Versorgungsbezüge für die Zeit, für die der Pensionist noch Aktivbezüge oder eine Abfertigung vom Arbeitgeber erhält, entstehen erst vom Tag an, an dem der Ruhensgrund entfällt, Pensionsansprüche, so dass der mit der Pension gebührende 13. und 14.Monatsbezug zu aliquotieren ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog