EuGH: Kein ausschliesslicher Gerichtsstand nach Art.16 Nr.1 EuGVÜ bei Vermietung eines Ferienhauses durch Reiseveranstalter : EuGH Rs C-280/90 v.26.2.1992 (Elisabeth Hacker/Euro-Relais GmbH)

Art.16 Nr.1 EuGVÜ ist auf einen in einem Vertragsstaat geschlossenen Vertrag, durch den sich ein gewerblicher Reiseveranstalter mit Sitz in diesem Staat gegenüber einem Kunden mit Wohnsitz in demselben Staat verpflichtet, diesem für einige Wochen den Gebrauch einer in einem anderen Vertragsstaat bel...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Nr.7 S.219-220)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.04.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.44 Reisevertrag
347.453 Mietvertrag
347.98 Gericht: Zuständigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:EG
Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Art.16 Nr.1 EuGVÜ ist auf einen in einem Vertragsstaat geschlossenen Vertrag, durch den sich ein gewerblicher Reiseveranstalter mit Sitz in diesem Staat gegenüber einem Kunden mit Wohnsitz in demselben Staat verpflichtet, diesem für einige Wochen den Gebrauch einer in einem anderen Vertragsstaat belegenen, nicht in seinem Eigentum stehenden Ferienwohnung zu überlassen und die Reservierung der Reise zu übernehmen, nicht anzuwenden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog