Haftung bei betrieblichen Verkehrsvorschriften : OGH 13 Os 49, 50/91 v.16.10.1991

Ein Arbeitnehmer kann sich so lange auf die Einhaltung dieser Betriebsvorschriften durch Werksangehörige verlassen, als er nicht konkret ein betriebsvorschriftswidriges Verhalten erkannt hat oder erkennen müsste / Die Verantwortung für eine unter Umständen andere Personen gefährdende Arbeitsorganisa...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.04.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.87 Arbeitsorganisation
65.012.8 Sicherheit, betriebliche
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.87 Arbeitsorganisation Dokument Nr. A-745788 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage