Haftung bei betrieblichen Verkehrsvorschriften : OGH 13 Os 49, 50/91 v.16.10.1991
Ein Arbeitnehmer kann sich so lange auf die Einhaltung dieser Betriebsvorschriften durch Werksangehörige verlassen, als er nicht konkret ein betriebsvorschriftswidriges Verhalten erkannt hat oder erkennen müsste / Die Verantwortung für eine unter Umständen andere Personen gefährdende Arbeitsorganisa...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.04.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.87 Arbeitsorganisation
65.012.8 Sicherheit, betriebliche 347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Arbeitnehmer kann sich so lange auf die Einhaltung dieser Betriebsvorschriften durch Werksangehörige verlassen, als er nicht konkret ein betriebsvorschriftswidriges Verhalten erkannt hat oder erkennen müsste / Die Verantwortung für eine unter Umständen andere Personen gefährdende Arbeitsorganisation trifft nicht den Arbeitnehmer, sondern die zur Programmierung des Arbeitsprozesses berufenen übergeordneten Unternehmensorgane. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |