Verrechnen überhöhter Preise im Gastgewerbe - Entlassungsgrund : OLG Wien 32 Ra 125/91 v.27.1.1992 in Abänderung von ASG Wien 3 Cga 694/86 v.8.7.1991
Verrechnet ein Kellner einem Gast überhöhte Preise, erkennt der Gast die Täuschung, ist mangels themengleichen Irrtums des Gastes der Tatbestand des Betruges (§ 146 StGB) nicht erfüllt / Da das Verrechnen überhöhter Preise durch einen Kellner in diesem Fall keine strafbare Handlung darstellt, ist de...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.04.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
343.721 Betrug 34.038 Rechtsprechung |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Verrechnet ein Kellner einem Gast überhöhte Preise, erkennt der Gast die Täuschung, ist mangels themengleichen Irrtums des Gastes der Tatbestand des Betruges (§ 146 StGB) nicht erfüllt / Da das Verrechnen überhöhter Preise durch einen Kellner in diesem Fall keine strafbare Handlung darstellt, ist der Entlassungsgrund des § 82 lit.d Gewerbeordnung nicht gegeben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |