Verrechnen überhöhter Preise im Gastgewerbe - Entlassungsgrund : OLG Wien 32 Ra 125/91 v.27.1.1992 in Abänderung von ASG Wien 3 Cga 694/86 v.8.7.1991

Verrechnet ein Kellner einem Gast überhöhte Preise, erkennt der Gast die Täuschung, ist mangels themengleichen Irrtums des Gastes der Tatbestand des Betruges (§ 146 StGB) nicht erfüllt / Da das Verrechnen überhöhter Preise durch einen Kellner in diesem Fall keine strafbare Handlung darstellt, ist de...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.04.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.721 Betrug
34.038 Rechtsprechung
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verrechnet ein Kellner einem Gast überhöhte Preise, erkennt der Gast die Täuschung, ist mangels themengleichen Irrtums des Gastes der Tatbestand des Betruges (§ 146 StGB) nicht erfüllt / Da das Verrechnen überhöhter Preise durch einen Kellner in diesem Fall keine strafbare Handlung darstellt, ist der Entlassungsgrund des § 82 lit.d Gewerbeordnung nicht gegeben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog