Kein Anspruch auf Väter-Karenzurlaub für Ehemann von Gemeinderätin : LG Innsbruck 43 Cga 203/91 v.7.2.1992
Die Ausübung eines Gemeinderatsmandates ist daher keine Erwerbstätigkeit gemäss § 2 Abs.1 Z.2 EKUG, weshalb schon aus diesem Grund das Begehren auf Inanspruchnahme des Väter-Karenzurlaubes durch den Ehemann einer Gemeinderätin abzulehnen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.04.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.8 Karenzurlaub
342.534.8 Politikergehalt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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