Kein Anspruch auf Väter-Karenzurlaub für Ehemann von Gemeinderätin : LG Innsbruck 43 Cga 203/91 v.7.2.1992

Die Ausübung eines Gemeinderatsmandates ist daher keine Erwerbstätigkeit gemäss § 2 Abs.1 Z.2 EKUG, weshalb schon aus diesem Grund das Begehren auf Inanspruchnahme des Väter-Karenzurlaubes durch den Ehemann einer Gemeinderätin abzulehnen ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.04.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.8 Karenzurlaub
342.534.8 Politikergehalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Ausübung eines Gemeinderatsmandates ist daher keine Erwerbstätigkeit gemäss § 2 Abs.1 Z.2 EKUG, weshalb schon aus diesem Grund das Begehren auf Inanspruchnahme des Väter-Karenzurlaubes durch den Ehemann einer Gemeinderätin abzulehnen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog