Eine Branche mit vielen Eigenarten : Versicherungen

Es gibt Staaten, vor deren Gerichten mit ausländischen Versicherern abgeschlossene Versicherungsverträge schlicht als nichtig angesehen werden und sogar solche, nach deren Recht sich ein Versicherungsnehmer, der sich untersteht, seinen Versicherungsschutz im Ausland zu suchen, strafbar macht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:EG Magazin (Nr.11 S.9-12)
VerfasserIn: Schlude, Herfried
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368 Versicherungswesen
368.03 Versicherungswirtschaft
334.3 Versicherungsgenossenschaft
65.011.1 Unternehmenspolitik
341.176 EUGH
368.3 Lebensversicherung
368.025.8 Versicherungsleistung
Region:EG
Belgien
Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Beschreibung:Graphiken
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 368 Versicherungswesen Dokument Nr. A-743847 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage