Eine Branche mit vielen Eigenarten : Versicherungen
Es gibt Staaten, vor deren Gerichten mit ausländischen Versicherern abgeschlossene Versicherungsverträge schlicht als nichtig angesehen werden und sogar solche, nach deren Recht sich ein Versicherungsnehmer, der sich untersteht, seinen Versicherungsschutz im Ausland zu suchen, strafbar macht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | EG Magazin (Nr.11 S.9-12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 11.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368 Versicherungswesen
368.03 Versicherungswirtschaft 334.3 Versicherungsgenossenschaft 65.011.1 Unternehmenspolitik 341.176 EUGH 368.3 Lebensversicherung 368.025.8 Versicherungsleistung |
Region: | EG
Belgien Deutschland |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Beschreibung: | Graphiken |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368 Versicherungswesen | Dokument Nr. A-743847 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |