Bedeutung eines vorzeitigen unberechtigten Austrittes : OGH 9 Ob A 148/91 v.20.11.1991 in Aufhebung von OLG Wien 31 Ra 6/91 v.20.3.1991
Der Äusserung eines Arbeitnehmers, er sehe keinen Sinn, in der Firma weiterzuarbeiten, und stehe zur Verfügung, unter gleichzeitiger Beendigung seiner Tätigkeit, kann nur die Bedeutung eines vorzeitigen unberechtigten Austrittes beigemessen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.03.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Austritt: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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