Feststellung einer Pensionsanwartschaft nach Entlassung : OGH 9 Ob A 207/91 v.23.10.1991 / OLG Wien 32 Ra 105/90 v.24.6.1991

Rekurs jedoch nur dann, wenn ihn das Berufungsgericht für zulässig erklärt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Rekurs jedoch nur dann, wenn ihn das Berufungsgericht für zulässig erklärt hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog