Begriff Dienst-(Werks-)wohnung und Abgrenzung zur Mietwohnung : OLG Wien 33 Ra 105/91 v.17.1.1991

Eine Werkswohnung liegt demnach auch dann vor, wenn infolge eines dem Wert der Wohnung angemessenen Mietzinses eindeutig ein Mietvertrag neben dem im Vordergrund stehenden Dienstvertrag besteht und letzterer somit mit dem Mietvertrag so verbunden ist, dass er insbesondere durch Abschluss auf die Dau...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.833 Werkswohnung
331.116 Arbeitsvertrag
347.453 Mietvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.833 Werkswohnung Dokument Nr. A-743588 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage