Stille Zession von Lohnforderungen bei 'tatsächlicher' Identität von Arbeitgeber (Gesellschaft) und Arbeitnehmer (Gesellschafter) : OLG Wien 34 Ra 111/91 v.30.1.1992 in Bestätigung von ASG Wien 17 Cga 644/90 v.24.4.1991

Der Arbeitgeber kann einem weiteren Gläubiger, der durch Lohnpfändung Rechte an der zedierten Forderung erworben hat, die vorangegangene 'stille Zession' als Aufhebung der Zahlungsverpflichtung nicht einwenden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.212 Lohnpfändung
347.4 Schuldrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Arbeitgeber kann einem weiteren Gläubiger, der durch Lohnpfändung Rechte an der zedierten Forderung erworben hat, die vorangegangene 'stille Zession' als Aufhebung der Zahlungsverpflichtung nicht einwenden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog