Stille Zession von Lohnforderungen bei 'tatsächlicher' Identität von Arbeitgeber (Gesellschaft) und Arbeitnehmer (Gesellschafter) : OLG Wien 34 Ra 111/91 v.30.1.1992 in Bestätigung von ASG Wien 17 Cga 644/90 v.24.4.1991
Der Arbeitgeber kann einem weiteren Gläubiger, der durch Lohnpfändung Rechte an der zedierten Forderung erworben hat, die vorangegangene 'stille Zession' als Aufhebung der Zahlungsverpflichtung nicht einwenden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.03.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.212 Lohnpfändung
347.4 Schuldrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Der Arbeitgeber kann einem weiteren Gläubiger, der durch Lohnpfändung Rechte an der zedierten Forderung erworben hat, die vorangegangene 'stille Zession' als Aufhebung der Zahlungsverpflichtung nicht einwenden. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |