Unwirksame Anwesenheit : VGH 91/09/0141 v.28.11.1991

Befindet sich der für Zustellungen an eine juristische Person empfangsberchtigte Prokurist zum Zeitpunkt der Postzustellung im ersten Stock eines Bürogebäudes, darf dem Begriff der Abgabestelle in Verbindung mit der Regelung des § 16 Abs.1 ZustG nicht eine so enge Bedeutung beigemessen werden, dass...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.87 Postzustellung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Befindet sich der für Zustellungen an eine juristische Person empfangsberchtigte Prokurist zum Zeitpunkt der Postzustellung im ersten Stock eines Bürogebäudes, darf dem Begriff der Abgabestelle in Verbindung mit der Regelung des § 16 Abs.1 ZustG nicht eine so enge Bedeutung beigemessen werden, dass bereits die Nichtanwesenheit eines Empfangsberechtigten im Kundenraum für sich allein als Unmöglichkeit der Zustellung einer Sendung an den Empfangsberechtigten im Sinne des § 16 Abs.1 ZustG gewertet werden darf.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog