Interessenabwägung bei Kündigung älterer Arbeitnehmerin : OGH 9 Ob A 120/91 v.19.6.1991 / ArbVG: § 105 Abs.3 Z.2

Auch in Zukunft zu erwartende Krankenstände in erheblichem Ausmass (hier: rund 27 % der möglichen Arbeitszeit) und subjektiv vorwerfbare Minderleistungen sowie wirtschaftlich gerechtfertigte Rationalisierungsmassnahmen (hier: Umstellung der Betriebsreinigung auf Werkverträge) können die Kündigung ei...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (10 (1992) Nr.2 S.82-83)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.024.3 Arbeitsleistung
331.114 Arbeitnehmer, ältere
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch in Zukunft zu erwartende Krankenstände in erheblichem Ausmass (hier: rund 27 % der möglichen Arbeitszeit) und subjektiv vorwerfbare Minderleistungen sowie wirtschaftlich gerechtfertigte Rationalisierungsmassnahmen (hier: Umstellung der Betriebsreinigung auf Werkverträge) können die Kündigung einer durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schwer in ihren Interessen beeinträchtigten älteren Arbeitnehmerin rechtfertigen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog