Überstunden : BAG 1 ABR 28/91 v.22.10.1991 / Kollektiver Tatbestand bei Anordnung von Überstunden

Das Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber, der die Zustimmung des Betriebsrats zur Anordnung der Überstunden nicht erhalten hat, die Arbeiten auf eine geschäftlich nicht tätige Firma 'überträgt', die von denselben Geschäftsführern wie...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (45 (1992) Nr.13)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 27.03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.15 Mitbestimmung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber, der die Zustimmung des Betriebsrats zur Anordnung der Überstunden nicht erhalten hat, die Arbeiten auf eine geschäftlich nicht tätige Firma 'überträgt', die von denselben Geschäftsführern wie der Arbeitgeber geführt wird und die die Arbeiten im Betrieb des Arbeitgebers, auf seinen Betriebsanlagen sowie gerade mit den Arbeitnehmern ausführt, die vom Arbeitgeber zu den Überstunden herangezogen werden sollten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog