Umwandlung einer Kündigung in eine Entlassung nach Einholung einer Rechtsauskunft : OGH 9 Ob A 250/91 v.4.12.1991 / In Abänderung von OLG Wien 34 Ra 126/90 v.14.6.1991

Dem juristisch nicht gebildeten Arbeitgeber ist zwar eine Frist zur Einholung einer Rechtsauskunft zuzubilligen dies kann aber zu keinem für ihn günstigeren Ergebnis führen, wenn er den Arbeitnehmer bereits vor Einholung dieser Rechtsauskunft gekündigt hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-743295 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage