Umwandlung einer Kündigung in eine Entlassung nach Einholung einer Rechtsauskunft : OGH 9 Ob A 250/91 v.4.12.1991 / In Abänderung von OLG Wien 34 Ra 126/90 v.14.6.1991

Dem juristisch nicht gebildeten Arbeitgeber ist zwar eine Frist zur Einholung einer Rechtsauskunft zuzubilligen dies kann aber zu keinem für ihn günstigeren Ergebnis führen, wenn er den Arbeitnehmer bereits vor Einholung dieser Rechtsauskunft gekündigt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Dem juristisch nicht gebildeten Arbeitgeber ist zwar eine Frist zur Einholung einer Rechtsauskunft zuzubilligen dies kann aber zu keinem für ihn günstigeren Ergebnis führen, wenn er den Arbeitnehmer bereits vor Einholung dieser Rechtsauskunft gekündigt hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog