Umwandlung einer Kündigung in eine Entlassung nach Einholung einer Rechtsauskunft : OGH 9 Ob A 250/91 v.4.12.1991 / In Abänderung von OLG Wien 34 Ra 126/90 v.14.6.1991
Dem juristisch nicht gebildeten Arbeitgeber ist zwar eine Frist zur Einholung einer Rechtsauskunft zuzubilligen dies kann aber zu keinem für ihn günstigeren Ergebnis führen, wenn er den Arbeitnehmer bereits vor Einholung dieser Rechtsauskunft gekündigt hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.03.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Dem juristisch nicht gebildeten Arbeitgeber ist zwar eine Frist zur Einholung einer Rechtsauskunft zuzubilligen dies kann aber zu keinem für ihn günstigeren Ergebnis führen, wenn er den Arbeitnehmer bereits vor Einholung dieser Rechtsauskunft gekündigt hat. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |