Rückstellung für Umwelthaftung

Umweltrisiken werden immer mehr zu Unternehmensrisiken. § 12 UmwHGE sieht eine Deckungsvorsorge verpflichtend vor, die durch Versicherung oder Rückstellungsbildung erfüllt werden kann. Die steuerliche Anerkennung der Rückstellungsdotierung wird für viele Unternehmen von grösster Bedeutung sein....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (3 (1992) Nr.3)
VerfasserIn: Perthold, Johann
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.77 Umweltschutz
347.51 Haftpflicht
336.2 Steuerrecht
336.2 Steuer
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Umweltrisiken werden immer mehr zu Unternehmensrisiken. § 12 UmwHGE sieht eine Deckungsvorsorge verpflichtend vor, die durch Versicherung oder Rückstellungsbildung erfüllt werden kann. Die steuerliche Anerkennung der Rückstellungsdotierung wird für viele Unternehmen von grösster Bedeutung sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog