Freistellungsanspruch zur Pflege erkrankter Kinder

...ist mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vom 20.12.1991, von fünf auf zehn Tage verdoppelt worden für Alleinerziehende ist der Anspruch auf Freistellung sogar auf 20 Tage vervierfacht worden. Allerdings ist der Gesamtanspruch (für sämtliche Kinder des/der Beschä...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (45 (1992) Nr.12)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.4 Pflegeurlaub
340.134 Gesetzgebung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:...ist mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vom 20.12.1991, von fünf auf zehn Tage verdoppelt worden für Alleinerziehende ist der Anspruch auf Freistellung sogar auf 20 Tage vervierfacht worden. Allerdings ist der Gesamtanspruch (für sämtliche Kinder des/der Beschäftigten) auf 25 Kalendertage im Kalenderjahr begrenzt worden für Alleinerziehende ist die Begrenzung auf 50 Arbeitstage festgesetzt worden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog