Freistellungsanspruch zur Pflege erkrankter Kinder
...ist mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vom 20.12.1991, von fünf auf zehn Tage verdoppelt worden für Alleinerziehende ist der Anspruch auf Freistellung sogar auf 20 Tage vervierfacht worden. Allerdings ist der Gesamtanspruch (für sämtliche Kinder des/der Beschä...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (45 (1992) Nr.12)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 20.03.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.4 Pflegeurlaub
340.134 Gesetzgebung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | ...ist mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vom 20.12.1991, von fünf auf zehn Tage verdoppelt worden für Alleinerziehende ist der Anspruch auf Freistellung sogar auf 20 Tage vervierfacht worden. Allerdings ist der Gesamtanspruch (für sämtliche Kinder des/der Beschäftigten) auf 25 Kalendertage im Kalenderjahr begrenzt worden für Alleinerziehende ist die Begrenzung auf 50 Arbeitstage festgesetzt worden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |