ANSchG § 17, AAV § 46 : VGH 91/19/0279 v.11.11.1991

Der Vorwurf, dass ein Vormerk über die Überprüfung des Stahlgerüstes 'nicht vorgelegt werden konnte', ist weder unter § 46 Abs.9 Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) noch unter § 46 Abs.13 AAV subsumierbar, zumal nach dem zweiten Satz der letztangführten Vorschrift lediglich das &...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Vorwurf, dass ein Vormerk über die Überprüfung des Stahlgerüstes 'nicht vorgelegt werden konnte', ist weder unter § 46 Abs.9 Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) noch unter § 46 Abs.13 AAV subsumierbar, zumal nach dem zweiten Satz der letztangführten Vorschrift lediglich das 'Führen' der Vormerke geboten ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog