ANSchG § 17, AAV § 46 : VGH 91/19/0279 v.11.11.1991
Der Vorwurf, dass ein Vormerk über die Überprüfung des Stahlgerüstes 'nicht vorgelegt werden konnte', ist weder unter § 46 Abs.9 Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) noch unter § 46 Abs.13 AAV subsumierbar, zumal nach dem zweiten Satz der letztangführten Vorschrift lediglich das &...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Vorwurf, dass ein Vormerk über die Überprüfung des Stahlgerüstes 'nicht vorgelegt werden konnte', ist weder unter § 46 Abs.9 Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) noch unter § 46 Abs.13 AAV subsumierbar, zumal nach dem zweiten Satz der letztangführten Vorschrift lediglich das 'Führen' der Vormerke geboten ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |