Übernahme mit allen Rechten und Pflichten umfasst nicht Kollektivvertragsangehörigkeit : OLG Innsbruck 4 Ra 186/90 v.8.1.1991

Für die Kollektivvertragsunterworfenheit ist daher die im § 8 Z.1 ArbVG erwähnte Mitgliedschaft in der Form massgebend, wie die Zuordnung durch die Kammer zu einem bestimmten Fachverband oder zu einer Innung erfolgt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivvertrag
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für die Kollektivvertragsunterworfenheit ist daher die im § 8 Z.1 ArbVG erwähnte Mitgliedschaft in der Form massgebend, wie die Zuordnung durch die Kammer zu einem bestimmten Fachverband oder zu einer Innung erfolgt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog