Rechtswidrige Bewilligung für die Nachtarbeit von Frauen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hat eine Beschwerde des Schweizerischen Metall-und Uhrenarbeitnehmer-Verbandes (SMUV) gutgeheissen und damit die Wirkung einer kantonalen Verfügung aufgehoben, mit der das Solothurner Volkswirtschaftsdepartement der ETA S.A. Grenchen die Nachtarbeit für F...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1992)
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 07.03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021.812.2 Nachtarbeit
396.5 Frauenarbeit
342.722 Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hat eine Beschwerde des Schweizerischen Metall-und Uhrenarbeitnehmer-Verbandes (SMUV) gutgeheissen und damit die Wirkung einer kantonalen Verfügung aufgehoben, mit der das Solothurner Volkswirtschaftsdepartement der ETA S.A. Grenchen die Nachtarbeit für Frauen während zweier Monate bewilligt hatte. Die Nachtarbeit von Frauen ist damit ab sofort untersagt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog