Vermittlung von Pfuscharbeit durch Sachbearbeiter in einer Wirtschaftstreuhandkanzlei an Ehefrau : OLG Wien 34 Ra 139/90 v.14.6.1991

Selbst wenn ein Steuerberater jahrelang geduldet hat, dass seine Arbeitnehmer privat für seine Klienten Grundaufzeichnungen durchführen, kann für diese Arbeitnehmer spätestens ab ihrer schriftlichen Verwarnung kein Zweifel bestehen, dass solche Privatarbeiten zu Lasten des Steuerberaters ab diesem Z...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.02.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.142 Nebenerwerb
331.65 Pfuscharbeit
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Selbst wenn ein Steuerberater jahrelang geduldet hat, dass seine Arbeitnehmer privat für seine Klienten Grundaufzeichnungen durchführen, kann für diese Arbeitnehmer spätestens ab ihrer schriftlichen Verwarnung kein Zweifel bestehen, dass solche Privatarbeiten zu Lasten des Steuerberaters ab diesem Zeitpunkt verboten sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog