Unfallversicherungsschutz auf Betriebsfeiern : OGH 10 Ob S 284/91 v.22.10.1991
Die Überlassung von Betriebsräumen für eine private Feier von Betriebsangehörigen (z.B. Einladung eines Betriebsangehörigen zur Feier seines Dienstjubiläums) reicht für sich allein noch nicht aus, um die Veranstaltung als in innerem Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehend anzusehen. Ver...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.17 Sozialleistung, betriebliche
368.41 Unfallversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Überlassung von Betriebsräumen für eine private Feier von Betriebsangehörigen (z.B. Einladung eines Betriebsangehörigen zur Feier seines Dienstjubiläums) reicht für sich allein noch nicht aus, um die Veranstaltung als in innerem Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehend anzusehen. Versicherungsschutz geniesst demnach nur eine 'Betriebsveranstaltung', aber nicht eine Veranstaltung einzelner Betriebsangehöriger. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |