Unfallversicherungsschutz auf Betriebsfeiern : OGH 10 Ob S 284/91 v.22.10.1991

Die Überlassung von Betriebsräumen für eine private Feier von Betriebsangehörigen (z.B. Einladung eines Betriebsangehörigen zur Feier seines Dienstjubiläums) reicht für sich allein noch nicht aus, um die Veranstaltung als in innerem Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehend anzusehen. Ver...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.17 Sozialleistung, betriebliche
368.41 Unfallversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Überlassung von Betriebsräumen für eine private Feier von Betriebsangehörigen (z.B. Einladung eines Betriebsangehörigen zur Feier seines Dienstjubiläums) reicht für sich allein noch nicht aus, um die Veranstaltung als in innerem Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehend anzusehen. Versicherungsschutz geniesst demnach nur eine 'Betriebsveranstaltung', aber nicht eine Veranstaltung einzelner Betriebsangehöriger.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog