Verbraucher bleiben von Antidupingverfahren weitgehend ausgeschlossen
Mit seinem Urteil vom 28.11.1991 in der Rechtssache C-170/89 (BEUC/Kommission) hat der Gerichtshof dem Verlangen des europäischen Verbraucherverbandes, aktiv an den Antidumpingverfahren der Kommission beteiligt zu werden, eine Absage erteilt. Der europäische Verbraucherverband BEUC (Bureau Europeen...
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Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (3 (1992) Nr.2 S.39-40)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.45 Konsumentenschutz
382.83 Dumping 061.2 Verein 341.176 EUGH |
Region: | EG
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mit seinem Urteil vom 28.11.1991 in der Rechtssache C-170/89 (BEUC/Kommission) hat der Gerichtshof dem Verlangen des europäischen Verbraucherverbandes, aktiv an den Antidumpingverfahren der Kommission beteiligt zu werden, eine Absage erteilt. Der europäische Verbraucherverband BEUC (Bureau Europeen des Unions de Consommateurs) hatte in dem Antidumpingverfahren, das Autiokassetten mit Ursprung in Japan, Korea und Hongkong betraf und zwischenzeitlich durch die Verhängung von Antidumpingzöllen abgeschlossen wurde (vgl. Verordnung des Rates (EWG) Nr.1251/91 vom 13.5.1991, ABlEG Nr.L 119 v.14.5.1991, S.35), Akteneinsicht verlangt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |