Arbeitszeitüberschreitung durch gemischte Arbeits-und Rufbereitschaft : VGH 91/19/0248, 0249, 0250 v.2.12.1991

Um sehr lange jenseits der Zwölfstundengrenze des § 16 Abs.2 AZG liegende Zeiträume aus dem Bereich der Arbeitszeit in Form der Arbeitsbereitschaft in rechtlich einwandfreier Weise ausscheiden zu können, müssen Ermittlungen dahin geführt werden, ob für die ganze jeweweils in Rede stehende Bereitscha...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.02.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.76 Kraftfahrer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Um sehr lange jenseits der Zwölfstundengrenze des § 16 Abs.2 AZG liegende Zeiträume aus dem Bereich der Arbeitszeit in Form der Arbeitsbereitschaft in rechtlich einwandfreier Weise ausscheiden zu können, müssen Ermittlungen dahin geführt werden, ob für die ganze jeweweils in Rede stehende Bereitschaftszeit die betreffenden Arbeitnehmer den Ort ihres Aufenthaltes frei bestimmen dürfen oder nicht, insbesondere wenn es sich um Dienstwohnungen bzw. um einen Schlafraum an der Arbeitsstätte handelt und der Arbeitgeber diesen Aufenthaltsort bestimmt.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog