Feststellung : OGH 9 Ob A 179/91 v.11.9.1991 / ZPO § 510 Abs.3

Hat das Erstgericht keine 'Feststellung' hinsichtlich des Vorliegens eines Dienstverhältnisses getroffen, sondern vielmehr dieses aus den Feststellungen gewonnene Ergebnis ausdrücklich seiner rechtlichen Beurteilung zugrunde gelegt, geht das Berufungsgericht nicht von den 'Feststellun...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.02.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsmittel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Hat das Erstgericht keine 'Feststellung' hinsichtlich des Vorliegens eines Dienstverhältnisses getroffen, sondern vielmehr dieses aus den Feststellungen gewonnene Ergebnis ausdrücklich seiner rechtlichen Beurteilung zugrunde gelegt, geht das Berufungsgericht nicht von den 'Feststellungen' ab, wenn es die Rechtsansicht des Erstgerichtes nicht teilt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog