Entlassung nach Nebengeschäften im Geschäftszweig des Arbeitgebers : OLG Wien 31 Ra 132/91 v.18.12.1991 / In Bestätigung von ASG Wien 15 Cga 534/90 v.26.2.1991
Führt der Arbeitnehmer einen Auftrag, der ohne sein Dazwischentreten seinem Arbeitgeber hätte erteilt werden können, auf eigene Rechnung aus, so konkurrenziert er vertragswidrig seinen Arbeitgeber.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.02.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.142 Nebenerwerb
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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