Entlassung nach Nebengeschäften im Geschäftszweig des Arbeitgebers : OLG Wien 31 Ra 132/91 v.18.12.1991 / In Bestätigung von ASG Wien 15 Cga 534/90 v.26.2.1991

Führt der Arbeitnehmer einen Auftrag, der ohne sein Dazwischentreten seinem Arbeitgeber hätte erteilt werden können, auf eigene Rechnung aus, so konkurrenziert er vertragswidrig seinen Arbeitgeber.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.02.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.142 Nebenerwerb
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Führt der Arbeitnehmer einen Auftrag, der ohne sein Dazwischentreten seinem Arbeitgeber hätte erteilt werden können, auf eigene Rechnung aus, so konkurrenziert er vertragswidrig seinen Arbeitgeber.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog