Übermüdung : OLG Innsbruck 5 Ra 122/90 v.9.10.1990

Ein Arbeitnehmer als berechtigter Lenker eines Dienstfahrzeuges ist in der Kaskoversicherung (anders als in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung) nicht mitversichert, sondern als Dritter im Sinne des § 67 Abs.1 Versicherungsvertragsgesetz anzusehen, so dass die Ansprüche des Arbeitgebers gegen d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.02.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
629.113 Kraftfahrzeug
368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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ARD Betriebsdienst (1992)