Mitspracherecht des Arbeitsinspektorates im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren : VGH 91/19/0191 v.14.10.1991
Es darf bei einer vom Arbeitsinspektorat gegen einen Betriebsbewilligungsbescheid eingebrachten Berufung nicht über diesen den Bereich der 'Sache' im Sinne des § 66 Abs.4 Allgemeines Verwaltungsgesetz abgrenzenden Themenkreis hinausgegangen werden.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.02.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitsinspektorat
338.42 Gewerbeordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es darf bei einer vom Arbeitsinspektorat gegen einen Betriebsbewilligungsbescheid eingebrachten Berufung nicht über diesen den Bereich der 'Sache' im Sinne des § 66 Abs.4 Allgemeines Verwaltungsgesetz abgrenzenden Themenkreis hinausgegangen werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |