Mitspracherecht des Arbeitsinspektorates im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren : VGH 91/19/0191 v.14.10.1991

Es darf bei einer vom Arbeitsinspektorat gegen einen Betriebsbewilligungsbescheid eingebrachten Berufung nicht über diesen den Bereich der 'Sache' im Sinne des § 66 Abs.4 Allgemeines Verwaltungsgesetz abgrenzenden Themenkreis hinausgegangen werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.02.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitsinspektorat
338.42 Gewerbeordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es darf bei einer vom Arbeitsinspektorat gegen einen Betriebsbewilligungsbescheid eingebrachten Berufung nicht über diesen den Bereich der 'Sache' im Sinne des § 66 Abs.4 Allgemeines Verwaltungsgesetz abgrenzenden Themenkreis hinausgegangen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog